Der Gebäudeenergieberater ist der Ansprechpartner Nr.1, wenn es um die energetische Beurteilung von Gebäuden geht!

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG, gültig ab 01.11.2020) stellt Anforderungen an Neu- und Altbauten wie z. B.

  • Mindestanforderungen an den Energiebedarf neuer Gebäude
  • eine ganzheitliche Bilanzierung des Energiebedarfes
  • regelmäßige Inspektion von Heizkesseln und Klimaanlagen
  • Erstellung von Energieausweisen bei Bau, Verkauf oder Vermietungen von Gebäuden

Energieberatung im Kreis Reutlingen, Esslingen, Stuttgart und natürlich für Sie. Durch Thomas Lanfermann - Energieberater HWK Das BAFA fördert Energieberatungen, bei denen der Energieberater sich das Wohngebäude an Ort und Stelle anschaut und Daten aufnimmt. Zweck einer solchen Beratung ist es, Ihnen, etwa als Hauseigentümer, einen Weg aufzuzeigen, wie Sie möglichst viel an Energiekosten sparen können, wenn Sie Ihr Haus energetisch sanieren. Dabei spielt das Gebot der Wirtschaftlichkeit natürlich eine große Rolle.

 

Als Energieberater bin ich Ihr Ansprechpartner Nr.1 wenn es um die energetische Beurteilung Ihres Gebäudes geht.

Ich erstelle für Sie ein energetisches Sanierungskonzept oder einen individuellen Sanierungsfahrplan ISFP.
Es umfasst:

  • den baulichen Wärmeschutz
  • die Anlagentechnik (Heizung, Warmwassererzeugung)
  • Sanierungsfahrplan oder
  • Bafa Vorort Beratung:
    • eine Sanierung des Wohngebäudes (zeitlich zusammenhängend) zum KfW-Effizienzhaus (Komplettsanierung) oder
    • eine umfassende energetische Sanierung in Schritten mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen (Sanierungsfahrplan)
    • oder individueller Sanierungsfahrplan ISFP

Über die Ergebnisse der Beratung erstelle ich einen Beratungsbericht. Dessen Inhalt erläutere ich Ihnen in einem abschließenden Beratungsgespräch.

Dem Beratungsbericht können Sie im Ergebnis entnehmen, wie Sie Ihr Haus im Rahmen einer Komplettsanierung auf ein energetisches Niveau bringen können, für das Sie bei Bedarf von der Kreditanstalt für Wiederaufbau-Bankengruppe (KfW / L-Bank) eine Förderung erhalten.

Es wird Ihnen aber auch gezeigt, in welchen Schritten Sie das Haus - zeitlich gestreckt - zu solch einem "KfW-Effizienzhaus" sanieren können. Damit Bauschäden vermieden werden, sind die Einzelschritte dabei aufeinander abgestimmt (Maßnahmenplan). Ferner erhalten Sie auch Hinweise auf weitere öffentliche Fördermöglichkeiten.

Eine energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen ist für alle Effizienzhaus-Niveaus und bei Einzelmaßnahmen vorgeschrieben.

Als gelisteter Sachverständiger in der Expertenliste www.energie-effizienz-experten.de, bin ich berechtigt, die notwendigen Bestätigungen bei Antragstellung und nach Durchführung zu erstellen, sowie die geforderte Fachplanung und Baubegleitung vornehmen.

Wer kann eine Vor-Ort-Beratung in Anspruch nehmen?

Als Eigentümer, Mieter oder Pächter eines Gebäudes können eine Beratung in Anspruch nehmen

  • natürliche Personen
  • rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Wohnungswirtschaft sowie Betriebe des Agrarbereichs
  • juristische Personen und sonstige Einrichtungen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen

Mieter und Pächter benötigen die Erlaubnis des Eigentümers, Wohnungseigentümer das Einverständnis der Eigentümergemeinschaft. In jedem Fall muss die Beratung sich auf das gesamte Gebäude beziehen.

Wer kann eine Baubegleitung in Anspruch nehmen?

Im Rahmen des Gebäudesanierungsprogramms des Bundes können Zuschüsse für die energetische Fachplanung und Baubegleitung in Anspruch genommen werden.

Mit dem Förderprogramm gewährt die KfW einen Zuschuss für die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen externen Sachverständigen während der Sanierungsphase. Die Fördermittel für die Zuschüsse werden aus Bundesmitteln zur Verfügung gestellt.

Alle Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen können eine Baubegleitung in Anspruch nehmen. (Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Bauträger, Eigentümer/Betreiber von Wohnheimen sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts).

Voraussetzung für den Zuschuss ist eine Förderung der Sanierungsmaßnahme im KfW-Programm "Energieeffizient Sanieren" (Programmnummer 151/152/430/433) oder in einem von der KfW aus diesen Mitteln refinanzierten Programm eines Landesförderinstitutes. Die gleichzeitige Sanierung mehrerer Wohngebäude zum KfW-Effizienzhaus Niveau oder für gleiche Einzelmaßnahmen wird als ein Vorhaben gefördert.

Ihr Ansprechpartner
Gebäudeenergieberatung Thomas Lanfermann Bad Urach

Thomas Lanfermann Neuffenerstraße 18/2
72574 Bad Urach

0152 0565 9852

dialog@energieberatung-lanfermann.de

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